Sie haben die Möglichkeit Ihre Arzneimittel und Artikel auf folgende Arten vorzubestellen:
- am bequemsten natürlich über unseren Online Shop!
- telefonisch: 05252 7154
- per Fax: 05252 97 31 72
- per Email: info@apothekevornewald.de
- eRezept (Elektronisches Rezept)
- mit Hilfe der gesund.de App (Android / iOS) können Sie ebenfalls Medikamente vorbestellen
Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
Wenn Sie bis 12:30 Uhr vorbestellt haben, können Sie am selben Tag ab 16:00 Uhr Ihr/e Medikament/e abholen. Wenn Sie bis 18:30 Uhr vorbestellen, können Sie am folgenden Morgen ab 8:30 Uhr Ihr/e Medikament/e abholen.
Bitte beachten Sie, dass wir für eine bearbeitung Ihres Auftrags folgende Daten für eventuelle Rückfragen benötigen:
- Artikel
- Vor- und Nachname, Adresse
- Telefonnr. oder/und Emailadresse
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Kennen Sie eigentlich schon die unterschiedlichen Rezeptarten?
Das Vertragsrezept, auch Kassenrezept genannt, gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Der Arzt verschreibt darauf Medikamente, die rezept- oder apothekenpflichtig und medizinisch notwendig sind. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind im Normalfall auch verordnungsfähig. Das bedeutet, dass die Krankenkassen diese erstatten und nur Zuzahlungen fällig werden. Das rosafarbene Rezept muss die vorgeschriebenen Informationen der Arzneimittelrichtlinien über Arzt, Patient und Arznei- oder Verbandmittel enthalten, um die spätere Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen. Seit Juli 2021 ist ein Kassenrezept ab Ausstellungsdatum genau 28 Tage gültig.
Kassenrezept
Ein Privatrezept ist in der Regel entweder weiß und hochkant oder blau und querformatig. Solche Rezepte sind drei Monate gültig, sofern der Arzt keine anders lautende Gültigkeit angegeben hat (nach AMVV § 2 Abs. 5: „Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate“). Privatrezepte werden entweder für Präparate verwendet, die für privat Versicherte verordnet werden, oder für Präparate, die für gesetzlich Versicherte nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden können. Privatrezepte müssen vom Patienten voll bezahlt werden.
Privatrezept
Ein grünes Rezept bekommen Sie, wenn der Arzt Ihnen ein Medikament empfiehlt. Es dient dem Patienten vor allem als Merkhilfe. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig und können beliebig viele Präparate enthalten. Ob das empfohlene Medikament bezuschusst oder erstattet wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.